Öffentliche Aufträge / Vergabe
betrifft deutsche Begünstigte
Für die Beurteilung der Binnenmarktrelevanz bei öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich wurden fondsübergreifend für den EFRE, ESF, JTF und ETZ im Freistaat Sachsen durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung und das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Finanzen Prüf- und nachfolgende Prüf- und Bewertungsmaßstäbe vereinbart.
Die Maßstäbe gelten auch für das Interreg-Programm Sachsen – Tschechien 2021-2027 und haben in Ziffer 1.4.1.2. des Gemeinsamen Umsetzungsdokuments Eingang gefunden.
Für Begünstigte des Interreg-Programms Sachsen – Tschechien 2021-2027 ist der Wortlaut des Gemeinsamen Umsetzungsdokuments (Ziffer 1.4.1.2. i. V. m. Ziffer 1.4.1.3) maßgeblich.
- Auszüge der Vereinbarung zu den Prüf- und Bewertungsmaßstäben zur Binnenmarktrelevanz (Link)
- Karte Gebietsabgrenzung grenznaher Raum Freistaat Sachsen (Link)
- Aktueller Schwellenwert für Bauleistungen 5.538.000 € (2024/2025)
- Aktueller Schwellenwert für Lieferung und Dienstleistung 221.000 € (2024/2025)
Vermeidung von Interessenkonflikten im EU-Oberschwellenbereich (betrifft deutsche Begünstigte)
Als öffentlicher Auftraggeber haben Sie die Vorgaben des § 6 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zu beachten.
Wichtig: Als Nachweis der Einhaltung des § 6 VgV müssen alle an der Durchführung des jeweiligen Vergabeverfahrens beteiligten Personen eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten abgeben. Die Erklärung ist von Personen abzugeben, die in einer beliebigen Phase des Vergabeverfahrens (Vorbereitung, Ausarbeitung, Durchführung oder Abschluss) eine Funktion ausüben. Für die Erklärung verwenden Sie bitte die bereitgestellte Mustererklärung.
Hinweise für deutsche Begünstigte zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentlichen Auftragsvergaben finden Sie hier.