Projekte bis 200.000 Euro
Betragen die Gesamtkosten eines Vorhabens zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht mehr als 200.000 Euro, sind lediglich folgende Abrechnungsmöglichkeiten gegeben:
- Standardeinheitskosten für Personal in Verbindung mit der Restkostenpauschale,
- Kosten für externe Expertisen und Dienstleistungen, Kosten für Ausrüstung und Kosten von Infrastruktur und Bauarbeiten in Verbindung mit der Personalkosten-, Verwaltungskosten- und Reisekostenpauschale.
Für Vorhaben, denen eine Beihilfe auf der Grundlage der AGVO oder des DAWI-Freistellungsbeschlusses gewährt wird, gilt diese Einschränkung nicht (s. Ziff. 1.2 des Gemeinsamen Umsetzungsdokuments)