Projekte bis 200.000 Euro

Betragen die Gesamtkosten eines Vorhabens zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht mehr als 200.000 Euro, sind lediglich folgende Abrechnungsmöglichkeiten gegeben:

Für Vorhaben, denen eine Beihilfe auf der Grundlage der AGVO oder des DAWI-Freistellungsbeschlusses gewährt wird, gilt diese Einschränkung nicht (s. Ziff. 1.2 des Gemeinsamen Umsetzungsdokuments)

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