Anforderungen an Projekte im Bereich M2.2 – Brandschutz/Rettungswesen/Katastrophenschutz (BRK)

Das nachfolgende Verfahren gilt ausschließlich für Projektideen in der Prioritätsachse 2, Maßnahme M 2.2 - Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Brandschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz.

Grundsätzlich gilt:

Bei der Erarbeitung einer Projektidee im Rahmen der Maßnahme M 2.2 sind immer die im Dokument „Gemeinsamer technischer Rahmen für die Förderung von Projekten im Bereich Brandschutz/Rettungswesen/Katastrophenschutz (BRK)“ definierten Anforderungen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

  1. Bei der Erarbeitung der Projektidee sind die Antragsteller verpflichtet, auch die Anlage zur Projektidee auszufüllen.
  2. Die Projektidee ist mit der Anlage, vollständig ausgefüllt und zweisprachig an das Gemeinsame Sekretariat zu übermitteln.
  3. Vor der Pflichtberatung bewerten die nationalen Fachexperten, ob die in der Projektidee beschriebenen Aktivitäten und geplanten Investitionen oder Technologien den Anforderungen des oben genannten Dokumentes entsprechen und geben eine verbindliche Stellungnahme dazu ab.
  4. Während der Pflichtberatung erhalten die Antragsteller eine Information über das Ergebnis der Bewertung durch den nationalen Fachexperten sowie Empfehlungen zur weiteren Qualifizierung der Projektidee. Das Protokoll über die Pflichtberatung wird gemeinsam mit der Stellungahme des nationalen Experten den Antragstellern übermittelt.
  5. Sind die fachlichen Anforderungen nicht erfüllt, so erhalten die Antragsteller die Möglichkeit, ihre Projektidee zu verbessern. Die Verfahrensschritte 1 bis 5 sind erneut zu durchlaufen.
  6. Sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, so kann der Projektantrag gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der in der Projektidee ausgeführte modellhafte und innovative Charakter der Projektidee sowie die geplante Ausrüstung bzw. Technik verbindlich ist. Diese können im Rahmen der Antragstellung nachträglich nicht mehr geändert werden.

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