Lead-Partner-Prinzip
Die Projekte müssen in Kooperation von Partnern aus Deutschland und Tschechien gemeinsam durchgeführt werden. Die Partner benennen einen federführenden Partner (Lead-Partner), der für die Antragstellung und Realisierung des Projektes verantwortlich ist. Der Lead-Partner trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt und ist Vertragspartner der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Der Lead-Partner trifft mit seinen Projektpartnern eine Vereinbarung (Kooperationsvertrag), in der das Zusammenwirken aller Partner sowie ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten geregelt sind.
Die Rolle des Lead-Partners
- Er schließt als Hauptvertragspartner den Zuwendungsvertrag mit der SAB. Er ist der einzige Ansprechpartner gegenüber der SAB.
- Er übernimmt die Gesamtverantwortung für alle Aufgaben, die mit der Umsetzung des Projektes im Zusammenhang stehen.
- Er koordiniert die Projektumsetzung und das Berichtswesen.
- Er leitet die EU-Mittel an die Projektpartner weiter.
- Er meldet sämtliche Änderungen im Projekt dem Gemeinsamen Sekretariat (GS).
- Er stellt die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Fördermittel sicher.
- Er koordiniert die Publizität für das Projekt beiderseits der Grenze.