4. Antragsprüfung

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Prüfung und Bewertung des Projektantrages - Ablauf:

  • Die Antragsprüfung erfolgt durch sächsische und tschechische Behörden, koordiniert durch das Gemeinsame Sekretariat.
  • Unterlagennachforderungen durch das Gemeinsame Sekretariat bzw. das zuständige Bezirksamt sind möglich.
  • Der Lead-Partner koordiniert fristgemäße Zuarbeiten und Nachbesserungen aller Projektpartner.

Prüfung der formellen und fachlichen Fördervoraussetzungen 

  • formelle und fachliche Prüfung des Antrages durch das Gemeinsame Sekretariat (GS) und das zuständige Bezirksamt

  • Prüfung anhand der „Methodik und Kriterien der Projektauswahl“ sowie auf Grundlage des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes, EU-Vorgaben und nationalen Vorschriften

  • Anpassung des Inhaltes oder Nachreichen von Dokumenten innerhalb einer Frist nach Aufforderung durch das GS oder das Bezirksamt

  • Mögliche Ablehnung des Antrages bei Fristverletzung

  • GS führt Prüfergebnis zusammen, Formulierung von Auflagen oder Verpflichtungen

  • Ablehnung des Antrages bei nichterfüllten Fördervoraussetzungen

Bewertung der fachlichen und grenzübergreifenden Qualität 

  • bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen: Qualitätsprüfung des Antrages durch nationale Experten

  • GS bewertet Beitrag zur Nachhaltigkeit und Chancengleichheit

  • Formulierung weiterer Auflagen bei Bedarf

  • GS fasst Bewertungen zusammen und prüft das Erreichen der Mindestpunktzahl

  • bei Erreichen der Mindestpunktzahl: Vorlage des Projektes im Begleitausschuss

  • bei Nichterreichen der Mindestpunktzahl: Ablehnung des Projektantrages

 

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