2. Beratung durch das Gemeinsame Sekretariat und die Bezirksämter
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Vor der Antragstellung bietet Ihnen das Gemeinsame Sekretariat und die tschechischen Bezirksämter Beratungen an.
- Beteiligte Stellen:
• Gemeinsames Sekretariat (GS)
• jeweils zuständiges Bezirksamt (Liberec, Ústí nad Labem, Karlovy Vary)
Optionale Beratung von „unreifen“ Projektideen
• Beratungen mit einzelnen Kooperationspartnern oder mit mehreren Kooperationspartnern
• Die Kooperationspartner können für die Beschreibung des geplanten Projektes den Vordruck „Projektidee“ nutzen
Pflichtberatung von „reifen“ Projektideen
• die Kooperationspartner werden zu den programmspezifischen Anforderungen beraten
• im Vorfeld der Beratung füllt der LP den Vordruck „Projektidee“ vollständig in beiden Sprachen aus
Die Regeln für die Zuständigkeit der Bezirksämter für die Verwaltung von Projektanträgen finden Sie hier.
Die Antragsreife wird anhand folgender Kriterien bewertet:
• Vordruck „Projektidee“ vollständig ausgefüllt in beiden Sprachen
• Projektinhalt konkret und verständlich dargestellt
• Finanzierung dargestellt
Formate der Beratungen: Präsenz, Online, Beratungstag, Individueller Termin
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