2. Beratung durch das Gemeinsame Sekretariat und die Bezirksämter

< zurück zu 1. Projektvorbereitung

Vor der Antragstellung bietet Ihnen das Gemeinsame Sekretariat und die tschechischen Bezirksämter Beratungen an.

 

 Optionale Beratung von „unreifen“ Projektideen

• Beratungen mit einzelnen Kooperationspartnern oder mit mehreren Kooperationspartnern
• Die Kooperationspartner können für die Beschreibung des geplanten Projektes den Vordruck „Projektidee“ nutzen

 

Pflichtberatung von „reifen“ Projektideen

• die Kooperationspartner werden zu den programmspezifischen Anforderungen beraten
• im Vorfeld der Beratung füllt der LP den Vordruck „Projektidee“ vollständig in beiden Sprachen aus
GFX | antragsteller | Beratungsteilnehmer.png

Die Regeln für die Zuständigkeit der Bezirksämter für die Verwaltung von Projektanträgen finden Sie hier.

Die Antragsreife wird anhand folgender Kriterien bewertet:
• Vordruck „Projektidee“ vollständig ausgefüllt in beiden Sprachen
• Projektinhalt konkret und verständlich dargestellt
• Finanzierung dargestellt

Formate der Beratungen: Präsenz, Online, Beratungstag, Individueller Termin

 

> weiter zu 3.Antragstellung

 

Was fördern wir?

Close icon

Kontaktformular

Bei Fragen, Kommentaren oder Hinweisen erreichen Sie uns unter der zentralen E-Mail-Adresse kontakt@sn-cz2027.eu
Close icon