Berichterstattung an die KOM
Die Verwaltungsbehörde ist verpflichtet, die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen über den finanziellen Fortschritt und die Zielerreichung bei der Programmumsetzung zu informieren. In dieser Rubrik finden Sie in tabellarischer Form die Berichte zu den Finanzdaten sowie zum Stand der Erfüllung der Output- und Ergebnisindikatoren. Die Form der Berichterstattung ist von der Europäischen Kommission vorgegeben.